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Malerrolle und Pinsel © Stefan Schweihofer / PixabayOb Malerarbeiten, Fußbodenheizung oder neuer Bodenbelag - zusammen mit der energetischen Sanierung fördern KfW und BAFA auch sogenannte Umfeldmaßnahmen © Stefan Schweihofer / Pixabay
Malerrolle und Pinsel © Stefan Schweihofer / PixabayOb Malerarbeiten, Fußbodenheizung oder neuer Bodenbelag - zusammen mit der energetischen Sanierung fördern KfW und BAFA auch sogenannte Umfeldmaßnahmen © Stefan Schweihofer / Pixabay
Auch Nebenkosten werden bei förderfähigen Kosten berücksichtigt

Welche Umfeldmaßnahmen sind bei KfW und BAFA förderfähig?

Die Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen definiert Umfeldmaßnahmen so: "Umfeldmaßnahmen sind notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen beziehungsweise absichern." Welche Umfeldmaßnahmen tatsächlich förderfähig sind, ist im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" zusammengestellt. Dieses Infoblatt finden Eigentümer:innen bei den jeweiligen Förderprogrammen von KfW und BAFA.

--> Wichtig zu wissen: Umfeldmaßnahmen sind nur im Rahmen der förderfähigen Kosten und nicht darüber hinaus förderfähig. Bei Eigenleistungen werden Umfeldmaßnahmen nicht gefördert.

Welche allgemeinen Umfeldmaßnahmen sind förderfähig?
Gefördert werden sowohl vorbereitende als auch wiederherstellende Maßnahmen im Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme. Dazu gehören:

  • Baustelleneinrichtung wie Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen, Baustellensicherung
  • Rüstarbeiten wie Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge
  • Baustoffuntersuchung und bautechnische Voruntersuchungen z. B. zum Aufbau der Gebäudehülle
  • Deinstallation, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
  • Entsorgung von Komponenten, Bauteilen oder Bauteilschichten, Baustoffen, Baumaterial etc. (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
  • Wiederherstellungsarbeiten, wenn diese im Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen stehen, wie Putz- und Malerarbeiten in den Innenräumen, Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich oder Parkett.
  • Förderfähig sind auch Dach- und Fassadenbegrünung im Rahmen einer Dämmung.!

Was wird zusammen mit einer neuen Heizung gefördert?
Auch beim Einbau eines neuen Heizkessels sind viele Umfeldmaßnahmen und sogenannte "weitere Maßnahmen" förderfähig. Dazu gehören.

  • Provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Elektronische Anzeigen zum Ertrag erneuerbarer Energien
  • Wärmespeicher
  • Umstellung der Warmwasserbereitung, Warmwasser-Wärmepumpen, moderne Zirkulationspumpen und elektronisch geregelte Durchlauferhitzer
  • Heizkreisverteiler
  • Hydraulischer Abgleich
  • Flächenheizung (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Trittschalldämmung und Estrich, Putzarbeiten, Bodenbelag
  • Niedertemperaturheizkörper
  • In Einrohrsystemen: Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohr- in Zweirohrsysteme
  • Umstellung von Einzel- bzw. Etagenheizung auf zentrale Heizung
  • Wärmedämmung von Rohrleitungen und sonstigen wärmeverlustbehafteten technischen Komponenten
  • Anlagen und Komponenten zur Aufbereitung von Heizungswasser (Entgasung, Entsalzung, Enthärtung, Kalkschutz, etc.)
  • Arbeiten an einem notwendigen Heiz-, Technik- oder Lagerraum (z.B. für Holzpellets)
  • Arbeiten an Abgassystem und Schornstein
  • Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks
  • Ausbau alter Wärmeerzeuger einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)

Dagegen nicht als Umfeldmaßnahmen förderfähig sind:

  • alle vorbereitenden Maßnahmen zur Herrichtung oder Erschließung des Grundstücks
  • Maßnahmen an den Außenanlagen und Freiflächen
  • Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung oder zum Betrieb einer nicht förderfähigen Anlage, z. B. einer mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizung
 

 


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